Aufgrund der Erhöhung der Ansprüche aus der Hybridanleihe ergänzt die Aktionärsgruppe ihre Offenlegungsmeldung

Die Gruppe der Aktionäre Gregor Greber, Christopher Detweiler und Andreas Leutenegger (nachfolgend Gruppe) haben sich aus Vorsichtsgründen entschlossen, ihre Offenlegungsmeldung um die Position in Aktien, die sie bei Zwangswandlung der Hybridanleihe erhalten können, bereits heute zu ergänzen. Sie werden das innerhalb der vier Börsentage seit dem Beschluss der Anleihegläubigerversammlung vom Freitag 13. Juni 2025, d.h. bis zum Donnerstag, 19. Juni 2025, Mitternacht tun.

Dabei gelten sowohl ihre Aktien als auch die Positionen in der Hybridanleihe als sogenannte Erwerbspositionen. Bei den Aktien zählen die von ihnen gehaltenen Aktien. Bei der Position in der Hybridanleihe werden der Gruppe 600 Aktien pro CHF 5000 Nominalwert angerechnet. Die Meldepflicht wird ausgelöst durch das Erreichen, Über- oder Unterschreiten der Grenzen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 33 1/3%, 50% sowie 66 2/3%, entweder in den Aktien oder in den Erwerbspositionen (Aktien plus der Hybridanleihe angerechnete Aktien). Als Basis zur Berechnung der Prozentsätze dient in jedem Fall die im Handelsregister eingetragene Anzahl Aktien von gegenwärtig 2'151'757 Aktien. Weil sich diese Basis erst bei der Pflichtwandlung ändert, kann dies zu sehr hohen Positionen führen.

Die Meldepflichten können am einfachsten digital bei der SIX Swiss Exchange erfüllt werden: https://disclosure.six-exchange-regulation.com/gui/de/welcome.

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